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Ausführung
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Prüfen von Ausführungsänderungen, ggf. Revision von Qualitätsstandards nach Art und Umfang Planung von Mittelbedarf und Mittelabfluss.
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Bei Fördermaßnahmen: Mitwirken bei Abruf von Fördermitteln Freigabe der Rechnungen zur Zahlung Beurteilung von Nachtragsprüfungen
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Vorgabe von Deckungsbestätigungen für Nachträge Überprüfen und Abstimmen der Zeitpläne des Planers und der ausführenden Firmen mit den Steuerungsablaufplänen
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Laufende Information und Abstimmung mit dem Auftraggeber
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Moderieren der fachlich Beteiligten
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Mitwirken beim Durchsetzen von Vertragspflichten gegenüber den Beteiligten Mitwirken bei Abnahmen
Die beschriebenen Leistungen lehnen sich überwiegend an Leistungen der Projektsteuerer § 31 HOAI bzw. Honorarordnung für Projektsteuerung HO-PS 2001 an. Sie beinhalten die Beratung des Bauherrn (Bauherrenaufgaben) nach den zur Verfügung gestellten Unterlagen und Informationen.
(c) 2011 Hoheisel und Partner- Architekten und Ingenieure