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Planung
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Beraten und Mitwirken bei Abstimmungen und Verhandlungen mit den beteiligten Behörden.
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Bei Fördermaßnahmen: Hilfestellung bei der formellen Anmeldung.
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Überprüfen der Kostenschätzungen und –berechnungen der Objekt- und Fachplaner sowie Veranlassen erforderlicher Anpassungsmaßnahmen.
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Planung von Mittelbedarf und Mittelabfluss.
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Freigeben der bisher vorliegenden Rechnungen zur Zahlung.
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Mitwirken beim Durchsetzen von Vertragspflichten gegenüber den Beteiligten.
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Mitwirken bei Genehmigungsverfahren
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Überprüfen der Planungsergebnisse auf Konformität mit den vorgegebenen Projektzielen Herbeiführen der erforderlichen Entscheidungen des Auftraggebers
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Moderation des Planungsprozesses aller fachlich Beteiligten.
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Laufende Information und Abstimmung mit dem Auftraggeber
Die beschriebenen Leistungen lehnen sich überwiegend an Leistungen der Projektsteuerer § 31 HOAI bzw. Honorarordnung für Projektsteuerung HO-PS 2001 an. Sie beinhalten die Beratung des Bauherrn (Bauherrenaufgaben) nach den zur Verfügung gestellten Unterlagen und Informationen.
(c) 2011 Hoheisel und Partner- Architekten und Ingenieure