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Die beschriebenen Leistungen lehnen sich überwiegend an Leistungen der Projektsteuerer § 31 HOAI bzw. Honorarordnung für Projektsteuerung HO-PS 2001 an. Sie beinhalten die Beratung des Bauherrn (Bauherrenaufgaben) nach den zur Verfügung gestellten Unterlagen und Informationen.














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