Planung

Beraten und Mitwirken bei Abstimmungen und Verhandlungen mit den beteiligten Behörden.
Bei Fördermaßnahmen: Hilfestellung bei der formellen Anmeldung.
Überprüfen der Kostenschätzungen und –berechnungen der Objekt- und Fachplaner sowie Veranlassen erforderlicher Anpassungsmaßnahmen.
Planung von Mittelbedarf und Mittelabfluss.
Freigeben der bisher vorliegenden Rechnungen zur Zahlung.
Mitwirken beim Durchsetzen von Vertragspflichten gegenüber den Beteiligten.
Mitwirken bei Genehmigungsverfahren
Überprüfen der Planungsergebnisse auf Konformität mit den vorgegebenen Projektzielen Herbeiführen der erforderlichen Entscheidungen des Auftraggebers
Moderation des Planungsprozesses aller fachlich Beteiligten.
Laufende Information und Abstimmung mit dem Auftraggeber




Die beschriebenen Leistungen lehnen sich überwiegend an Leistungen der Projektsteuerer § 31 HOAI bzw. Honorarordnung für Projektsteuerung HO-PS 2001 an. Sie beinhalten die Beratung des Bauherrn (Bauherrenaufgaben) nach den zur Verfügung gestellten Unterlagen und Informationen.















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